Bei privaten Versicherungen zählt in erster Linie das soge- nannte „Verursacherprinzip“. Das bedeutet, dass die Versicherung nur für jene Kosten aufkommt, welche vom Versicherungsmitglied verursacht werden. Im weiteren Verlauf sind die Bestimmungen der einzelnen privaten Krankenversicherungen sehr unterschied- lich. Liegt eine private Versicherung bei beiden Partnern vor, bezahlen diese oftmals mehr Leistungen als gesetzliche Krankenkassen. Da es unterschiedliche Regelungen gibt, sollte auch hier im Vorfeld das Leistungsspektrum der privaten Versicherung geklärt werden.