Was kostet was?

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Kosten

Die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung schwanken von Fall zu Fall sehr stark. Das liegt daran, dass die unterschied-lichen Fruchtbarkeitsbehandlungen ganz unterschiedliche Kosten verursachen. Abhängig sind die Kosten außerdem von der jeweiligen Menge und Art der benötigten Medikamente und von der Anzahl der erforderlichen Behandlungszyklen.

In der Regel erstatten die Kassen (wenn bestimmte Beding- ungen erfüllt) sind 50% der Kosten, allerdings nur für eine begrenzte Anzahl der jeweiligen Behandlungsmethode. Da man meist mehrere Versuche braucht, können sich die Gesamt- kosten für die Kinderwunschbehandlung schnell summieren.

Voll erstattet werden normalerweise alle notwendigen Unter- suchungen, die man benötigt, um herauszufinden woran die ungewollte Kinderlosigkeit liegt. Die diagnostischen Maßnah- men zur Ermittlung der Ursachen der Unfruchtbarkeit erstattet also die Krankenkasse.

Steht die Ursache fest, so müssen für eine teilweise Kosten- übernahme der Kasse gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss das Paar mit Kinderwunsch verheiratet sein (Zuschuss für Unverheiratete). Zweitens gibt es Regelungen zum Lebensalter des Kinderwunschpaares: Beide müssen ein Mindestalter von 25 Jahren haben. Die Frau darf zudem höchsten 40 Jahre und der Mann höchstens 50 Jahre alt sein. Drittens verlangen die Kassen einen ausführlichen Behand- lungsplan mit den voraussichtlichen Kosten vor der Geneh- migung. Unverheiratete Paare können seit kurzem staatliche Unterstützung bekommen. Die Kassen unterstützen jedoch ausschließlich Verheiratete (siehe Finanzielle Unterstützung).

Für die verschiedenen Fruchtbarkeitsbehandlungen gibt es je- weils eine festgelegte Anzahl von Versuchen, die die Kasse übernimmt. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird über die un- ten angegebene Versuchszahl hinaus eine weitere Kosten- übernahmen von den Kassen genehmigt.

Anzahl der Versuche, die i.d.R. zu 50% von der Kasse übernommen werden und Kosten der jeweiligen Methoden:
BehandlungKostenVerlauf
Insemination ohne vorherige Hormonstimulation (im Spontanzyklus)ca. 200 €max. acht Behandlungszyklen
Insemination mit vorheriger Hormonstimulationca. 1.000 € (plus Medikamente je nach Fall)max. drei Behandlungszyklen
In-vitro-Befruchtung (IVF)ca. 3.000 €max. drei Behandlungszyklen
Intrazystoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)ca. 3.600 €max. drei Behandlungszyklen

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Während die gesetzlichen Krankenkassen meist 50% der entstehenden Kosten übernehmen, unterscheiden sich die privaten Krankenkassen sehr stark in ihrem Leistungsangebot. Unbedingt sollte also vor der Behandlung geklärt werden, was die Kasse bereit ist zu übernehmen.

Sind die Partner in unterschiedlichen Krankenkassen versichert (einer privat, der andere gesetzlich), verhält es sich meist so, dass die Erstattung nach dem Verursacherprinzip entschieden wird. Die Gründe der ungewollten Kinderlosigkeit sind also hier entscheidend. Wurde zum Beispiel durch die Untersuchungen diagnostiziert, dass die Unfruchtbarkeit des Mannes Grund für die ungewollte Kinderlosigkeit ist, so übernimmt seine Kasse die Behandlungskosten.

Gewisse Kosten müssen in der Regel stets in vollem Umfang selbst getragen werde. Besteht beispielsweise der Wunsch überzählige Eizellen oder Samen einzufrieren lassen (Kryokonservierung), möchte man eine Befruchtung durch Spendersamen oder möchte man dem Mann durch einen operativen Eingriff Spermien aus dem Hoden entnehmen lassen, zahlen die Kasse nichts. Auch einge andere eher seltene Methoden müssen finanziell allein getragen werden.

Die Präimplantationsdiagnostik (PID)
Hier ist keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen. Die Kosten müssen von den Paaren derzeit noch selbst getragen werden.

 

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