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Spermacheck per Smartphone

Mann macht Test mit Smartphone

Mit einer neuen App soll es Nutzern nun möglich sein, das eigene Sperma mit dem Smartphone zu testen. Es existiert bereits ein Prototyp, bis zur Zulassung bei der US-Behörde kann es allerdings noch etwas dauern.Zur Zeit ist es relativ teuer, das eigene Sperma testen zu lassen. Dafür ist ein Arzt und ein Labor notwendig, welches das Sperma analysiert und überprüft. Somit kann dieser Vorgang den Kunden mehrere Hunderte Dollar kosten. Damit ist nun Schluss, denn eine App soll die zukünftig nur mit dem eigenen Smartphone durchführen können. Der Test ist sehr einfach und unkompliziert und ähnelt dabei dem gewöhnlichen Schwangerschaftstest. Er kann damit in den privaten Räumlichkeiten durchgeführt werden und soll so verlässlich sein, wie auch der echte Test beim Doktor.

Rund 12 % aller Männer haben Probleme mit ihren Spermien. Viel größere Probleme gibt es allerdings bei der Untersuchung selbst. Die Männer müssen unter unangenehmen Umständen und auch unter Stress eine Probe ihrer Spermien an den Arzt geben. Damit ist oft ein Pessimismus verbunden, der zu Stress und auch Depressionen führen kann. Solche Tests sind den meisten Männern peinlich. Daher haben die Forscher nach einem Testverfahren gesucht, welches anonym und diskret ablaufen kann, sodass es niemandem mehr peinlich sein muss, solch einen Test durchzuführen. Dieser soll auch so günstig sein wie der gewöhnliche Schwangerschaftstest aus der Drogerie.

Das System selbst besteht hierbei aus einem optischen Aufsatz, welcher an das Smartphone angebracht wird. Der Mann muss für den Test natürlich eine kleine Menge an Sperma zur Verfügung stellen. Dieses wird dann auf einen Ein-Weg Chip geladenen, der Chip wird dann in das Zubehör reingeschoben und analysiert. Die Analyse selbst dauert rund fünf Sekunden. In diesen fünf Sekunden misst eine integrierte Kamera die Bewegung und die Konzentration der Spermien und kann danach dem Nutzer mitteilen, wie das Ergebnis aussieht. Die Materialkosten des Zubehörteiles belaufen sich auf nur vier Euro. Der Test ist sehr verlässlich und wurde anhand von 350 Spermaproben getestet.

 

Die Analyse und Beurteilung funktioniert bei diesem Test ebenso wie auch die beim Doktor. Ein Computer, der mit einem Mikroskop verbunden ist, analysiert die Bewegungen und die Konzentration der Spermien und teilt dann dem Doktor das Ergebnis mit. Diese Methoden sind allerdings nicht in allen Kliniken verfügbar, sodass oft Männer einen weiten Weg auf sich nehmen müssen, um diesen Test durchzuführen. Aufgrund des hohen Aufkommens, müssen diese auch nicht selten mehrere Wochen auf die Ergebnisse warten. Hier stellt die App und das Zubehör einen großen Vorteil dar, da der Nutzer die gesamte Prozedur zu Hause durchführen kann und dafür keinen Arzt benötigt.

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin warnt aber davor, dass solche Tests nie ein wirklich zuverlässiges Ergebnis liefern können und lediglich zur Orientierung dienen. Auch das Zubehör muss leider ab und zu Fehlschläge einräumen und kann nicht jede Probe sehr genau identifizieren, wie das menschliche Auge in einem Labor. Ebenso übernimmt die App keine Beratung. Für viele Menschen ist die Beratung bei einem negativen Ergebnis extrem wichtig. Hier gibt es viele Daten aus dem Internet, die die meisten Paare allerdings stark überfordern. Ein klärendes Gespräch beim Doktor ist hier von großem Vorteil und kann durch eine App nicht ersetzt werden.

Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung für Unverheiratete

Finanzielle Hilfe

Auch Unverheiratete erhalten nun einen staatlichen Zuschuss
Bislang erhielten nur verheiratete Paare einen Bundeszuschuss für künstliche Befruchtungen. Nun haben auch unverheiratete Paare die Möglichkeit, Zuwendungen zu erhalten, die vom Staat zur Verfügung gestellt werden. Dabei können Zuschüsse von bis zu 12,5 Prozent (für die ersten drei Behandlungen) und 25 Prozent (für die vierte Behandlung) geltend gemacht werden.

Der Bund fördert nur bei Landesförderungen
Es handelt sich dabei um finanzielle Unterstützungen für Paare, die sich in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft befinden. Doch die Regelung gilt nicht für das gesamte Bundesgebiet, sondern ist auch bundesländerabhängig. Auch wenn es seit dem Jahr 2012 finanzielle Unterstützung des Staates gibt, kann diese nur geltend gemacht werden, wenn das Bundesland – in gleicher Höhe – ebenfalls fördert. Derzeit gibt es nur sechs Bundesländer, in denen das der Fall ist: Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin.

Zuschüsse variieren je nach Krankenkasse
Auch künftig werden von der Krankenkasse keine Kosten übernommen, wenn es sich um ein unverheiratetes Paar handelt. Liegt eine Ehe vor, übernimmt die Kasse die Kosten für drei Versuche einer künstlichen Befruchtung, die außerhalb des Körpers stattfinden. Je nach Kasse gibt es auch hier unterschiedliche Zuschüsse. Der Eigenanteil für Verheiratete liegt – nach Zuschuss von Bund und Land – bei 50 Prozent; der Bund übernimmt maximal 25 Prozent der Kosten.

Ab sofort können lesbische Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung absetzen

Homosexuelles Paar

Das Hessische Finanzgericht entschied mit Urteil vom 15. November 2016, dass eine unfruchtbare Frau, die in einer homosexuellen Partnerschaft lebe, die entstandenen Kosten für eine künstliche Befruchtung – zumindest teilweise – steuerlich absetzen darf (siehe auch Az.: 9 K 1718/13). Das Gericht widersprach damit der Entscheidung des Finanzgerichtes Münster: Das Gericht kam 2015 zum Ergebnis, die Behandlungskosten können keinesfalls abzugsfähig seien. Das Urteil sorgte für Furore – in weiterer Folge wurde beim Bundesfinanzhof eine Revision eingebracht.

Klägerin erwirkte einen Teilsieg
Das Kasseler Gericht musste die Frage beantworten, ob der Umstand, dass eine lesbische Frau unfruchtbar ist, als Krankheit zu werten sei oder nicht. Das Finanzamt argumentierte dahingehend, dass für verpartnerte Frauen keine Absetzbarkeit vorgesehen sei – der Antrag wurde daher abgelehnt. Jedoch entschied das Gericht auch zu Gunsten der Klägerin: Sorgt die Behandlung zur Aufhebung der Unfruchtbarkeit, können die dafür entstandenen Kosten sehr wohl steuerlich abgesetzt werden. Jedoch darf die Frau nicht jene Kosten absetzen, die im Rahmen einer Fremdsamenspende anfallen. Die Klägerin wurde, aufgrund einer Hormonstörung, unfruchtbar. Die Kosten, die im Rahmen der Hormonbehandlung entstehen, dürfen steuerlich abgesetzt werden – die Kosten für die Befruchtung aber nicht. Die Revision wurde, wegen der grundsätzlichen Bedeutung, zugelassen – schlussendlich lag eine „Ungleichbehandlung wegen unterschiedlichen biologischen Gegebenheiten“ vor.

 

 

Kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
Das Gericht stellte fest: „Der Familienstand der Klägerin ist für die Frage, ob eine Krankheit vorliegt oder nicht, unbeachtlich“. Die Klägerin werde aber keinesfalls grundsätzlich diskriminiert, wobei sie gegenüber heterosexuellen Paaren offensichtlich schlechter gestellt sei. Das Gericht kam zu der Entscheidung, dass kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliege, da eine Ungleichbehandlung zwischen einem verschiedengeschlechtlichen und gleichgeschlechtlichen Paar gerechtfertigt ist.
Keine Beihilfe für homosexuelle Paare
Künstliche Befruchtung für homosexuelle Paare – ein Thema, das vor allem auch die Politik beschäftigt. Manuela Schwesig, Bundesfamilienministerin, setzte sich für unverheiratete Paare ein – auch sie sollten, wenn sie sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, eine finanzielle Unterstützung erhalten. Homosexuelle Paare werden von dieser Initiative aber ausgeschlossen – hier gibt es keine Beihilfe. Die Grünen brachten einen dahingehenden Antrag ein, dass auch homosexuelle Paare eine finanzielle Unterstützung erhalten sollten – die Regierung lehnte den Antrag jedoch ab.

Zentrum für Präimplantationsdiagnostik (PID) in Ludwigsburg

Seit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch den Bundestag (2011) kann bei einer künstlichen Befruchtung der Embryo vor dem Einsetzen in die Gebärmutter genetisch untersucht werden.

Erlaubt ist die PID allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. In der Familie muss z.B. eine schwere Erbkrankheit vorliegen, von der das Kind möglicherweise betroffen sein könnte.

Eine weitere Indikation für eine PID ist außerdem ein deutlich erhöhtes Risiko für eine Fehl- oder Totgeburt. Nur speziell zugelassene Zentren, die die notwendige fachliche Qualifikation haben, dürfen eine PID durchführen.

Dr._Andreas_OttIn Baden-Württemberg sind drei Zentren für Präimplantationsdiagnostik zugelassen.
Eine davon ist in Ludwigsburg unter der Leitung von Dr. med. Andreas Ott.
Hier das Interview aus der Ludwigsburger Kreiszeitung mit Dr. Ott zum Thema
»Frühe Suche nach dem Gen-Defekt«

» INTERVIEW

Dr. med. Andreas Ott
Kinderwunschzentrum Ludwigsburg/BW

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